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Accredis Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung

Hier können Sie Ihre Einsparpotenziale beim Einsatz des Accredis Fahrtenbuches vs. 1%-Regelung errechnen.
Accredis Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung errechnen

Als Nutzer eines Firmenfahrzeuges in Deutschland muss man den privaten Anteil der gefahrenen Kilometer als geldwerten Vorteil versteuern. Grundsätzlich stehen zur Ermittlung des privaten Anteils zwei Methoden zur Verfügung.

Die erste und am häufigsten angewandte Methode ist die 1 %-Pauschalversteuerung. 1 % des Bruttolistenneupreises pro Monat und 0,03 % des Bruttolistenneupreises pro Monat und Entfernungskilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort ergeben rechnerisch den geldwerten Vorteil der zum Bruttoarbeitslohn zum Zwecke der Versteuerung hinzugerechnet wird. Dies ist eine einfache und komfortable Methode der Versteuerung eines Firmenfahrzeuges und für den Staat auch ebenso lukrativ. Nachteilig ist, dass immer der Bruttolistenneupreis die Grundlage der Berechnung ist, egal wie alt das Fahrzeug ist oder wie viel man für das Fahrzeug tatsächlich bezahlt hat. Nachteilig ist auch, dass der tatsächliche Anteil der Privatfahrten an der Gesamtfahrleistung nicht berücksichtigt wird. Eine Faustformel besagt, dass der Anteil der Privatfahrten 50 % betragen muss, damit die 1 % - Methode für den Nutzer günstig ist.

Alternativ zur 1 % - Methode können die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer dem Finanzamt nachgewiesen und somit versteuert werden. Die Grundlage der Versteuerung bilden dann die tatsächlichen Kosten eines Fahrzeuges, also der tatsächliche Bruttoanschaffungspreis mit der jährlichen Abschreibung bzw. die Leasingrate eines Fahrzeuges. Hinzu kommen die Betriebskosten wie Steuern, Versicherung, Reparaturen und Kraftstoff. Zum Nachweis der privaten Nutzung muss dann ein Fahrtenbuch geführt werden, was vielen Nutzern zu lästig ist, denn die Anforderungen der Finanzämter sind hoch. So muss eine Fahrtenbuch für dienstliche Fahrten folgende Informationen beinhalten:

  • Datum der Fahrt
  • Anfangs- und Endzeit einer Fahrt
  • Anfangs- und Zielort
  • Anfangs- und Endkilometerstand plus zurückgelegte Entfernung
  • Die gefahrene Wegstrecke
  • Start- und Zieladresse
  • Grund der Fahrt

Erschwerend kommt hinzu, dass die Abweichung zwischen aufgezeichneten und tatsächlichen Kilometerständen nur minimal sein darf, wenn es nicht zu einer Ablehnung durch das Finanzamt kommen soll. Daher verlassen wir uns nicht auf das GPS-Signal allein, sondern messen zusätzlich das Tachosignal des Fahrzeuges. So stimmen Tachostand des Fahrzeuges und Kilometerstand im Bericht immer überein.

Obwohl die mögliche Einsparung für den Nutzer eines Dienstfahrzeuges durch das Führen eines Fahrtenbuches mehrere Tausend Euro* im Jahr betragen kann, wird dies nicht gemacht, da der persönliche Aufwand zu hoch ist. Accredis nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Sämtliche relevanten Daten werden automatisch bei jeder Fahrt von den Accredis-Systemen ermittelt und für die Finanzbehörden in manipulationssicheren Berichten verarbeitet. Sie müssen dann lediglich den Anlass der Fahrt und den Namen des besuchten Unternehmens und der Person nachtragen (nur bei einer Dienstfahrt). Privatfahrten werden bei Accredis-Systemen anonymisiert. Es werden nur der Tag, Anfangs- und Endkilometerstand und die zurückgelegte Entfernung gespeichert.

Den durch Accredis fertig gestellten Steuerbericht laden Sie als .pdf auf Ihren Computer oder drucken ihn direkt aus. Danach reichen Sie den Ausdruck zusammen mit den Unterlagen zu den Fahrzeugkosten beim Finanzamt ein.

Da Accredis ein webbasierter Dienst ist, ist er für Sie 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche verfügbar.

* Die Höhe der Einsparung ist abhängig von den Kosten für das Fahrzeug, den Anteil der Privatfahrten und der persönlichen steuerlichen Situation.